Wie findest du diesen Fakt?
Ein Horrorklassiker sollte komplett verschwinden. Im Juli 1925 ordnete ein Gericht an, das Negativ und jede Kopie von „Nosferatu“ zu vernichten. Das Problem war nicht der Vampir. Es war der Papierkram.
Dracula mit neuem Namen
„Nosferatu“ feierte am 4. März 1922 in Berlin Premiere. Es war die erste Produktion einer kleinen Firma namens Prana-Film, und laut EBSCO hatte sie sich nie die Rechte bei den Erben von Bram Stoker besorgt. Ihre Lösung: Namen ändern. Aus Graf Dracula wurde Graf Orlok, und die Geschichte zog von England nach Deutschland. Das BFI schreibt, dass Figuren wie Van Helsing kleiner gemacht oder ganz gestrichen wurden. Laut Britannica blieb der Film trotz der Änderungen nah am Roman.
Stokers Witwe Florence ließ sich nicht täuschen. Laut EBSCO erfuhr sie etwa einen Monat nach der Premiere von dem Film, als ihr ein anonymer Absender das Programmheft schickte. Sie verklagte Prana-Film wegen Urheberrechtsverletzung.
Die Firma ging pleite, der Film nicht
Prana-Film ging bankrott, Geld für Schadenersatz gab es also nicht. „Nosferatu“ blieb ihr einziger Film. Florence Stoker blieb trotzdem dran. Die Berufung der Firma scheiterte, und im Juli 1925 ordnete das Gericht an, das Negativ und alle Kopien zu vernichten.
Geklappt hat das nicht. Laut Britannica hatten es ein paar Kopien ins Ausland geschafft. Florence Stoker konnte 1925 die Premiere in London verhindern, die US-Premiere 1929 aber nicht. Das BFI sagt es knapp: Die Vernichtung ist nie gelungen.
Deshalb kannst du Orlok heute noch sehen. Ein Film, der per Gericht verschwinden sollte, gilt laut BFI heute als erste ernsthafte Dracula-Verfilmung und als anerkannter Klassiker des expressionistischen Kinos.
Bonusfakt: Laut Britannica brachte „Nosferatu“ die heute gängige Idee auf, dass Sonnenlicht Vampiren schadet. Am Ende löst sich Orlok auf, als ihn die Sonne trifft.
Der Vampir sollte im Dunkeln bleiben. Der Film hat sich einfach geweigert.