Wie findest du diesen Fakt?
Du denkst, „der Staat“ legt fest, wann du frei hast? Fast. In Deutschland sind dafür eigentlich die Bundesländer zuständig. Es gibt aber genau eine Ausnahme: den 3. Oktober.
Ein Feiertag aus einem Staatsvertrag
Das Bundesinnenministerium sagt es ganz trocken: „Die Festlegung von Feiertagen ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Sache der Länder.“ Und gleich danach: „Der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag ist der Tag der Deutschen Einheit.“
Woher kommt diese Sonderrolle? Aus dem Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR. In Artikel 2 stehen direkt hintereinander zwei Sätze: Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Und: „Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.“ Neujahr, Ostern oder der 1. Mai stehen dagegen in den Feiertagsgesetzen der einzelnen Länder.
Warum ausgerechnet der 3. Oktober?
Das Datum ist kein Jahrestag einer Rede oder eines Festes, sondern ein Stichtag. Am 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Beschlossen hatte das die Volkskammer der DDR laut der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1990.
Der 3. Oktober hat dabei gleich zwei ältere Feiertage abgelöst. Im Westen hieß bis 1990 schon der 17. Juni „Tag der Deutschen Einheit“. Im Osten wurde am 7. Oktober der „Tag der Republik“ gefeiert. Seit 1990 gibt es für beide Seiten nur noch einen gemeinsamen Termin.
Die große offizielle Feier wandert jedes Jahr: Gastgeber ist die Landeshauptstadt des Bundeslandes, das gerade den Vorsitz im Bundesrat hat. 2026 ist das Bremen.
Der Feiertag, der für alle gleich ist, ist also auch der, über den die Länder nicht mitreden dürfen.